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Geheimhaltungsvereinbarung nach § 203 StGB

Dedizierte Vereinbarung für Rechtsanwaelte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnistraeger. Erfuellt die Anforderung nach § 203 Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 43e BRAO an die Einbindung „sonstiger mitwirkender Personen“.

Warum eine separate Vereinbarung neben der AVV?

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten. Er reicht nicht aus, um die spezifischen Pflichten aus § 203 StGB zu erfuellen.

§ 203 Abs. 1 StGB schuetzt nicht nur personenbezogene Daten, sondern Mandantengeheimnisse als solche — einschliesslich der blossen Tatsache, dass ein Mandatsverhaeltnis besteht. Wer diese offenbart, macht sich strafbar.

Seit der Novellierung 2017 (§ 203 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 StGB) duerfen Berufsgeheimnistraeger Cloud-/KI-Dienstleister als „sonstige mitwirkende Personen“ einbinden — aber nur dann, wenn eine formelle Geheimhaltungsvereinbarung mit Strafhinweis geschlossen wurde.

Was die § 203-Vereinbarung regelt

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Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Schriftliche Zusicherung gemäß § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB, dass alle Mitarbeiter und Sub-Prozessoren zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

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Strafrechtlicher Hinweis

Ausdrueckliche Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB bei Offenbarung fremder Geheimnisse (Strafrahmen bis 1 Jahr Freiheitsstrafe).

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Sub-Prozessoren-Kontrolle

Zusicherung, dass alle Sub-Prozessoren (inkl. US-amerikanischer KI-Provider) analoge Geheimhaltungspflichten tragen. Siehe Sub-Prozessoren-Liste.

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Zugriffsbeschraenkung

Technische und organisatorische Maßnahmen (Row-Level Security, Zero-Data-Retention-APIs, Audit-Trail), die den Zugriff auf Mandantendaten minimieren.

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Datenloeschung

Verpflichtung zur vollstaendigen Löschung aller Mandantendaten nach Vertragsende innerhalb einer dokumentierten Frist.

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Kollisionsfaelle

Verfahren für den Fall gesetzlicher Herausgabeverlangen (z.B. CLOUD Act, gerichtliche Anordnungen) einschliesslich Benachrichtigungspflicht.

Verfahren zum Abschluss

  1. 1

    Vereinbarung anfordern

    Der Kanzlei-Ansprechpartner fordert die Geheimhaltungsvereinbarung über das Formular unten oder per E-Mail an.

  2. 2

    Bearbeitung und Unterzeichnung

    KanzleiAI stellt das Dokument innerhalb von 2 Werktagen in personalisierter Form bereit. Unterzeichnung durch beide Parteien (digital oder postalisch).

  3. 3

    Ablage im Trust Center

    Die unterzeichnete Vereinbarung wird im persoenlichen Trust-Center-Bereich archiviert und ist jederzeit für interne Audits abrufbar.

  4. 4

    Freigabe der Mandantendaten-Verarbeitung

    Erst nach Vorliegen der unterzeichneten § 203-Vereinbarung ist die Eingabe von Mandantengeheimnissen in KanzleiAI berufsrechtlich zulaessig.

§ 203-Vereinbarung anfordern

Das Dokument wird individuell auf Ihre Kanzlei/Rechtsabteilung personalisiert (Name, Sitz, Kammer-Zugehoerigkeit, Sub-Prozessoren-Auswahl). Kostenfrei für alle KanzleiAI-Business- und Enterprise-Kunden.

Rechtlicher Rahmen

§ 203 Abs. 1 StGB

Kernvorschrift der Schweigepflicht für Berufsgeheimnistraeger (insb. Rechtsanwaelte, Steuerberater, Aerzte).

§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB

Einbindung von Mitarbeitern und "sonstigen mitwirkenden Personen" ohne strafbare Offenbarung — wenn diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

§ 203 Abs. 4 StGB

Definiert die formalen Anforderungen an die Verpflichtung: Textform, Belehrung über Strafbarkeit, Einhaltung analoger Regeln für Sub-Beauftragte.

§ 43e BRAO

Erlaubt Rechtsanwaelten die Einbindung externer IT-/Cloud-Dienstleister ohne Mandanten-Einzelzustimmung, wenn § 203-Anforderungen erfuellt sind.

BRAK-Leitfaden Januar 2025

Bundesrechtsanwaltskammer-Handreichung zum Einsatz von KI in Kanzleien: Eigenverantwortliche Endkontrolle des Anwalts ist Pflicht.

BStBK FAQ-Katalog KI (Feb. 2026)

Bundessteuerberaterkammer-FAQ: § 203-Prüfung ist Teil einer KI-Governance-Struktur in Steuerberatungskanzleien.

Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die konkrete berufsrechtliche Wuerdigung Ihres KI-Einsatzes konsultieren Sie bitte Ihre Kammer oder einen auf Berufsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.