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Bedingungen

Allgemeine Bedingungen fuer NormPilot Industrie

Arbeitsfassung fuer Pilot- und SaaS-Gespraeche. Vor produktiver Pilotkundennutzung ist eine fachliche und rechtliche Pruefung erforderlich.

Arbeitsfassung

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen beschreiben den vorgesehenen Nutzungsrahmen von NormPilot Industrie als Audit Evidence Copilot fuer Unternehmenskunden. Eine finale Fassung ist vor Pilotkundennutzung fachlich und rechtlich zu pruefen.

2. Leistungsgegenstand

NormPilot Industrie unterstuetzt Audit Evidence Sprints, Requirement Sets, Evidence Mapping, Gap-Analyse, Massnahmenentwuerfe, Review-State und Evidence Pack Export. Der konkrete Umfang richtet sich nach Pilot-Scope, Angebot oder SaaS-Paket.

3. Grenzen der Leistung

NormPilot Industrie ist kein ERP-Ersatz, kein QMS-/IMS-Monolith und trifft keine autonome Audit- oder Zertifizierungsentscheidung. KI- und Pipeline-Ergebnisse sind Entwuerfe und muessen durch fachlich verantwortliche Personen geprueft werden.

4. Kundendaten und Freigabe

Kunden duerfen nur Daten bereitstellen, fuer deren Verarbeitung eine ausreichende Freigabe besteht. Nicht erforderlich sind Norm-Volltexte, unnoetige personenbezogene Daten oder besonders schuetzenswerte Daten ohne abgestimmte Schutzmassnahmen.

5. Demo-Modus

Der synthetische Demo-Modus dient ausschliesslich der Produktdemonstration. Demo-Daten sind nicht auditfaehig und duerfen nicht als Kunden- oder Produktionsdaten ausgegeben werden.

6. Retention und Export

Evidence Packs, CSV-Exporte und Review Snapshots dienen der Nachvollziehbarkeit. Retention, Loeschung und Exportnutzung werden je Pilot oder Paket vereinbart.

7. Sicherheit und Verfuegbarkeit

NormPilot Industrie nutzt Tenant-Isolation, rollenbasierte Zugriffe und Audit Events. Zielverfuegbarkeit, Support und Service Level richten sich nach dem vereinbarten Paket.